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AzUA -
Angebote zur Unterstützung im Alltga

Die AzUA-Basisschulung vermittelt die gesetzlich erforderlichen Grundlagen, um in Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig zu werden und diese rechtssicher durchführen zu können. Sie richtet sich an Personen, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen, begleiten oder entlasten.

Die Schulung entspricht den Vorgaben des § 45a SGB XI sowie der Anerkennungsverordnung des Landes Niedersachsen (AnerkVO SGB XI) und ist Voraussetzung für die Anerkennung von Angeboten und die spätere Abrechnung über den Entlastungsbetrag.

Was kommt in dem Kurs vor?

Die Schulung vermittelt unter anderem:

- Grundlagen der Pflegebedürftigkeit und des Unterstützungsbedarfs

- Rolle, Aufgaben und Grenzen von Betreuungskräften

- Umgang mit Menschen mit Demenz und kognitiven Einschränkungen

- Kommunikation, Beziehungsgestaltung sowie Nähe- und Distanz

- Wahrnehmung von Risiken, Überforderung und Grenzsituationen

- Zusammenarbeit mit Angehörigen und Fachkräften

- Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Qualitätssicherung

Die Inhalte werden praxisnah vermittelt und orientieren sich an den tatsächlichen Anforderungen im Alltag.

Wie ist der Kurs aufgebaut?

Dauer: 30 Stunden
Formate:
Präsenzkurs vor Ort in Gruppen (mind. 75%)
Selbstgesteuertes Lernen (25%)

Für wen ist dieser Kurs gemacht?

Betreuungskräfte und Helfer in Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Mitarbeitende von Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden und Trägern

Ehrenamtlich tätige Personen im Bereich Betreuung und Entlastung

Neue Mitarbeitende vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit

Was kostet der Kurs für die Teilnehmer?

Kosten: pro Teilnehmer

Förderung: in Klärung

Zusatz: Abschluss mit Teilnahme- bzw. Qualifikationsbescheinigung

Warum sollten Sie den Kurs bei „Pflege Verstehen!“ machen?

Die erfolgreiche Teilnahme an der AzUA-Basisschulung ist eine zentrale Voraussetzung für:

- die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

- die rechtssichere Tätigkeit von Betreuungskräften

- die Abrechnung von Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Anmeldung zu Kursen

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